Schon Anfang 2013 verabschiedete die Hamburger SPD-Fraktion eine Regelung zum Sportlärm (vgl. Drs. 20/6659; https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/39469/hamburg-macht-sport-%e2%80%93-regelungen-zu-l%c3%a4rmschutz.pdf). Eine solche Regelung ist wichtig, um einen optimalen Ausgleich zwischen den Interessen der sportbegeisterten Bürgerinnen und Bürger Hamburgs und den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner herzustellen. Aus diesem Antrag ist eine Bundesratsinitiative hervorgegeganen, die im letzten Jahr erfolgreich beschlossen wurde. Danach wurde mehrere Vorgaben gelockert. So ist es jetzt etwa möglich, am Abend bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr genauso laut zu sein wie tagsüber an Werktagen. Auch können Sportanlagen und Wohngebäude von nun an näher aneinander gebaut werden. Dies kommt gerade auch Sportvereinen zu Gute, die bislang aufgrund der strikteren Vorgaben Sportplätze nur begrenzt nutzen konnten und daher teilweise keine Kapazitäten mehr besaßen, neue Mitglieder aufzunehmen.
Weitere Informationen zur Sportanlagenlärmschutzverorderung des Bundesrates finden Sie hier